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Kann die Versteigerung scheitern, weil die Kinder obdachlos würden?

günstig für Teilungsgegner betrifft geschiedene Ehegatten, Kinder, Miteigentümer, Eltern
Ja. Wenn der Verkauf des gemeinsamen Hauses dazu führen würde, dass die noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder obdachlos werden, die dort beim betreuenden Elternteil leben, ist der Zeitpunkt ungünstig. Dass eine Übersiedlung belastend ist, genügt für sich allein aber nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Unzeit liegt vor, wenn die Feilbietung des zwei geschiedenen Ehegatten gehörigen Hauses die Obdachlosigkeit der ehelichen, minderjährigen, noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder dieser Ehegatten zur Folge hätte, die dem beklagten Ehegatten, der mit ihnen in diesem Haus wohnt, zur Pflege und Erziehung überlassen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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