Kann die Versteigerung scheitern, weil die Kinder obdachlos würden?
günstig für Teilungsgegner betrifft geschiedene Ehegatten, Kinder, Miteigentümer, Eltern
Ja. Wenn der Verkauf des gemeinsamen Hauses dazu führen würde, dass die noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder obdachlos werden, die dort beim betreuenden Elternteil leben, ist der Zeitpunkt ungünstig. Dass eine Übersiedlung belastend ist, genügt für sich allein aber nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Unzeit liegt vor, wenn die Feilbietung des zwei geschiedenen Ehegatten gehörigen Hauses die Obdachlosigkeit der ehelichen, minderjährigen, noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder dieser Ehegatten zur Folge hätte, die dem beklagten Ehegatten, der mit ihnen in diesem Haus wohnt, zur Pflege und Erziehung überlassen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Jede Übersiedlung bringt ein gewisses Maß an psychischer und physischer Belastung mit sich, die als notwendige Folge hingenommen werden muss.OGH 5 Ob 197/13a, 17.12.2013
- Kinder wurden gegen den Willen des Vaters aus der Ehewohnung (hier gemeinsames Haus) entfernt; Pflegschaftsgericht hat noch keine Verfügung über den Verbleib der Kinder getroffen.OGH 6 Ob 73/74, 09.05.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Teilung trotz schwerer Nachteile
Familienrecht · Teilungsklage während des Scheidungsverfahrens
Eigentum und Grundbuch · Ungünstiger Zeitpunkt der Teilung
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot unter Ehegatten
Familienrecht · Vorrang der Aufteilung vor der Teilungsklage