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Kann ich meinen Anteil am gemeinsamen Weg gesondert verkaufen?

günstig für Grundstückseigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Miteigentümer, Käufer, Nachbarn, Landwirte
Nein, wenn der Anteil im Grundbuch mit dem Eigentum an Ihrem Grundstück verbunden ist. Ein solcher Anteil ist wie Zubehör an das Grundstück gebunden und kann davon weder gelöst noch für sich allein veräußert werden. Auch eine Aufhebung dieser Gemeinschaft kommt dann nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Regel des § 830 ABGB versagt dann, wenn der Ausnahmefall vorliegt, dass das Miteigentumsrecht, zB an einem gemeinsamen Hofraum, als Zubehör einer anderen Sache untergeordnet ist und der rechtlichen Selbständigkeit entbehrt (so schon SZ 11/199).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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