Kann ich meinen Anteil am gemeinsamen Weg gesondert verkaufen?
günstig für Grundstückseigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Miteigentümer, Käufer, Nachbarn, Landwirte
Nein, wenn der Anteil im Grundbuch mit dem Eigentum an Ihrem Grundstück verbunden ist. Ein solcher Anteil ist wie Zubehör an das Grundstück gebunden und kann davon weder gelöst noch für sich allein veräußert werden. Auch eine Aufhebung dieser Gemeinschaft kommt dann nicht in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Regel des § 830 ABGB versagt dann, wenn der Ausnahmefall vorliegt, dass das Miteigentumsrecht, zB an einem gemeinsamen Hofraum, als Zubehör einer anderen Sache untergeordnet ist und der rechtlichen Selbständigkeit entbehrt (so schon SZ 11/199).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antragsteller ist Eigentümer einer Stammsitzliegenschaft der Agrargemeinschaft, in deren Eigentum die notleidende Liegenschaft steht. Der Anspruch auf Einräumung eines Notweges scheitert damit bereits an der mangelnden Eigentümerstellung des Antragstellers an der notleidenden Liegenschaft.OGH 9 Ob 100/22d, 28.06.2023
- Mit dem Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft ist (nur) ein bestimmtes Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft verbunden, nicht aber das Eigentum an bestimmten ihrer Grundstücke.OGH 1 Ob 68/19k, 27.05.2019
- Eine Agrargemeinschaft ist kein Miteigentumsverhältnis iSd §§ 825 ABGB.OGH 1 Ob 68/19k, 27.05.2019
- Realrechtliche Verknüpfung der Miteigentumsrechte am Weggrundstück mit dem (Allein‑)Eigentum an bestimmten berechtigten Grundstücken solcherart, dass sie nur kraft dieses Eigentumsrechts an jenen Grundstücken ausgeübt werden können, also nach Art eines Zubehörs mit bestimmten berechtigten Grundstücken verbunden sind und davon weder gelöst noch selbständig veräußert werden können.OGH 1 Ob 187/17g, 27.02.2018
- Rechtsbeziehungen zwischen den Miteigentümern betreffend den Gebrauch und die Nutzung der gemeinsamen Sache sind en für die Eigentumsgemeinschaft geltenden Regeln der §§ 825 ff ABGB unterworfen.OGH 1 Ob 187/17g, 27.02.2018
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- Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört.OGH 1 Ob 128/06i, 17.10.2006
- Hier: Laut Grundbuchsstand gehören die Miteigentumsanteile an der Wegparzelle zum Gutsbestand bestimmter Liegenschaften und sind mit dem Eigentum an bestimmten Grundstücken verbunden.OGH 5 Ob 214/00g, 26.09.2000
- Die Art der Grundbuchseintragung weist die Miteigentumsanteile als Realrechte aus (vgl GlUNF 5212 ua; zur Maßgeblichkeit der Grundbuchseintragung siehe SZ 11/199). Das Wesen derartiger Rechte besteht darin, dass sie nur von den Eigentümern der betreffenden Liegenschaft kraft dieses Eigentumsrechtes ausgeübt werden können, also nach Art eines Zubehörs mit der Liegenschaft verbunden sind (vgl GlUNF 3261). Damit scheidet eine abgesonderte Verfügung über Realrechte aus (vgl GlUNF 2200 ua).OGH 5 Ob 214/00g, 26.09.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 5/16w, 11.07.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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