Kann ich meinen Anteil an der Agrargemeinschaft einzeln verkaufen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Agrargemeinschaften, Käufer
Nein. Ist ein Miteigentumsrecht an einer anderen Liegenschaft als Realrecht mit dem Eigentum an Ihrer Liegenschaft verbunden, kann es von dieser Stammliegenschaft nicht getrennt werden. Es lässt sich daher nicht gesondert übertragen, nicht teilen und nicht eigens mit einer Dienstbarkeit belasten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Das mit dem Eigentum an einer Liegenschaft als Realrecht verbundene Miteigentumsrecht an einer anderen Liegenschaft kann von der Stammliegenschaft nicht getrennt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit dem Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft ist (nur) ein bestimmtes Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft verbunden, nicht aber das Eigentum an bestimmten ihrer Grundstücke.OGH 1 Ob 68/19k, 27.05.2019
- Eine gesonderte Belastung der Anteilsliegenschaft mit einer Dienstbarkeit ist rechtlich nicht möglich.OGH 9 Ob 77/16p, 24.05.2017
- Zum Wesen des Realrechts gehört es, dass es wie eine Realservitut von der Liegenschaft, mit dem das Recht verknüpft ist, nicht beliebig abgelöst, an andere übertragen oder geteilt werden kann. Die Teilhaber sind berechtigt, über den Gemeinschaftsanteil mit der Stammrealität gemeinsam zu verfügen, wenn sie über den Anteil allein nicht disponieren können.OGH 9 Ob 77/16p, 24.05.2017
- Als mit der Stammsitzliegenschaft verbundene Rechte sind diese Realrechte nach § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG im Sinne des § 8 Z3 GBG anzumerken.OGH 5 Ob 289/07x, 05.02.2008
- Diese Ansicht ist nicht offenbar gesetzwidrig im Sinn des § 16 AußStrG.OGH 6 Ob 406/60, 23.11.1960
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- MarktkommuneOGH Rkv 38/55, 02.04.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 5/16w, 11.07.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 221/15h, 22.03.2016, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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