Gilt die alte Nutzungsaufteilung auch für mich als Käufer?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.04.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Benützungsregelung zur Jagdausübung.OGH 4 Ob 73/18s, 19.04.2018
- Jedenfalls die bisherigen, nicht wechselnden Eigentümer bleiben untereinander gebunden. Das hindert die Annahme der Verfügbarkeit der in Frage stehenden Liegenschaftsteile für eine Benützungsregelung.OGH 5 Ob 246/09a, 25.03.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 73/18s, 19.04.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Wird der Vertrag, der einer Eigentumsübertragung zugrunde liegt, wegen eines Willensmangels erfolgreich angefochten, hat der Veräußerer sein Eigentum nie verloren. Der Erwerber ist dann nicht Eigentümer geworden.