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Gilt die alte Nutzungsaufteilung auch für mich als Käufer?

günstig für Käufer betrifft Miteigentümer, Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer
Grundsätzlich nicht. Wer einen Miteigentumsanteil kauft, ist an eine Benützungsvereinbarung der bisherigen Eigentümer nicht gebunden, deren Grundlage geht aber nicht verloren, und untereinander bleiben die gleich gebliebenen Eigentümer gebunden. Sie können nicht auf Feststellung klagen, dass keine Vereinbarung besteht; ändern kann die Aufteilung nur das Außerstreitgericht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.04.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Im Falle der zur Einzelrechtsnachfolge eines neuen Gemeinschafters führenden Veräußerung eines Miteigentumsanteils ist dieser grundsätzlich nicht an eine Benützungsvereinbarung gebunden; der Titel für eine Beibehaltung der bisherigen Benützungsverhältnisse geht aber nicht verloren. Ein Feststellungsbegehren in der Form, daß eine bindende Benützungsvereinbarung nicht besteht, ist jedoch nicht möglich. Eine Änderung der Benützungsvereinbarung kann nur durch den Außerstreitrichter erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

günstig für Verkäufer Anfechtung des Vertrags und Eigentum

Wird der Vertrag, der einer Eigentumsübertragung zugrunde liegt, wegen eines Willensmangels erfolgreich angefochten, hat der Veräußerer sein Eigentum nie verloren. Der Erwerber ist dann nicht Eigentümer geworden.

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