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Können wir vereinbaren, das Miteigentum nicht zu teilen?

günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Erben, Geschwister, Käufer
Ja. Die Teilhaber können sich verbindlich verpflichten, die Gemeinschaft fortzusetzen; das ist ein gewöhnlicher Vertrag zwischen ihnen und kann auch stillschweigend zustande kommen. Für einen Teilhaber, der nicht mitgemacht hat, gilt er nur, wenn er sich ihm nachträglich unterworfen hat. Nachfolger und Erben bindet er nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Die Teilhaber einer Gemeinschaft können verbindlich eine Vereinbarung der Fortsetzung der Gemeinschaft eingehen. Diese Regelung der Ausübung der Gemeinschaft stellt einen obligatorischen Vertrag dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013344 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 21.

Im Gesetz

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