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Wer macht Baumängel am gemeinsamen Haus geltend?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Käufer, Bauträger
Gehört eine Sache mehreren gemeinsam, richtet sich nach den Regeln über die Miteigentumsgemeinschaft, wer Ansprüche wegen Mängeln oder Schäden geltend machen darf. Danach beurteilt sich auch, wie sich die Miteigentümer vorher darüber einigen müssen, welche Ansprüche verfolgt werden. Bei Wohnungseigentum kommen die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Frage, wer zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Schuldner befugt ist und welche Willensbildung der Miteigentümer dieser Geltendmachung hinsichtlich der Auswahl und Festlegung der zu verfolgenden Ansprüche vorauszugehen hat, ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 825 ff ABGB - im Anwendungsbereich des WEG 1975 iVm den §§ 14 f, 17 dieses Gesetzes - zu beantworten.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013430 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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