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Kann ich Mängel an meinem Balkon allein einklagen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauträger, Hausverwaltung
Wirken sich Mängel an einzelnen Bauteilen wie Balkonen nicht nur auf die dazugehörige Wohnung, sondern auf das ganze Haus aus, betreffen sie die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Sache. Der Anspruch auf Ersatz der Behebungskosten und der Folgeschäden steht dann allen Miteigentümern gemeinsam zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Betreffen die Mängel an einzelnen Teilen des im Mit- und Wohnungseigentum stehenden Hauses (hier: Balkone) nicht jeweils nur die Eigentumswohnung, zu der sie gehören, sondern wirken sie sich vielmehr auf das Haus, also auf die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Sache, aus, dann ist die Forderung auf Ersatz der Mängelbehebungskosten und der Mängelfolgeschäden eine Gesamthandforderung der Miteigentümer im Sinne der §§ 848 Satz 2, 890 ABGB (SZ 36/100; JBl 1977,317; siehe auch 1 Ob 750/80 und BGH in NJW 1979, 2207).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Minderheitsrechte gegen den Hausverwalter

Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.

günstig für Verwalter Verwalter klagt Betriebskosten ein

Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.

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