Ist Gestank vom Nachbarfeld erlaubt, weil Düngen ortsüblich ist?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundstückseigentümer, Landwirte
Nein, darauf allein kommt es nicht an. Entscheidend ist nicht, ob die Tätigkeit des Nachbarn in der Gegend üblich ist, sondern wie stark die Einwirkung auf Ihr Grundstück ausfällt. Auch eine in der Landwirtschaft übliche Arbeit kann daher eine unzulässige Belästigung verursachen.
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Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Auch in der Landwirtschaft ist nicht auf die Ortsüblichkeit der tätigkeit (hier: Düngung) abzustellen, sondern auf den Umfang der dadurch verursachten Einwirkung auf das Nachbargrundstück.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist für die Frage der Ortsüblichkeit nicht auf die Immissionsquelle, sondern in erster Linie auf die den Nachbarn treffende nachteilige Einwirkung abzustellen.OGH 1 Ob 1/18f, 29.05.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 1/18f, 29.05.2018
Im Gesetz
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