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Wie weit darf ich die gemeinsame Sache benützen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Geschwister, Nachbarn
Sie dürfen die ganze gemeinsame Sache benützen, solange Sie damit den tatsächlichen Gebrauch der anderen nicht stören. Es zählt nicht, was die anderen theoretisch tun könnten, sondern was sie wirklich tun. Wo sich die Nutzungen überschneiden, endet Ihr Recht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Grenzen des Gebrauchsrechtes. Der Gebrauch ist nur soweit zulässig, als dadurch nicht der Gebrauch der anderen Miteigentümer gestört wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013211 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 26.

Im Gesetz

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