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Können wir Räume aufteilen, die einem Dritten überlassen sind?

günstig für Mieter betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter
Nein. Auch eine Aufteilung, die die Miteigentümer selbst vereinbaren, setzt voraus, dass die betroffenen Räume verfügbar sind. Eine solche Regelung macht aus den allgemeinen Nutzungsrechten der Miteigentümer besondere Rechte an bestimmten Teilen und kann nur Miteigentümer begünstigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Auch eine vertragliche Benützungsregelung setzt Verfügbarkeit des Objektes voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013633 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung durch einen Miteigentümer

Hat ein Miteigentümer durch eine Aufteilung der Nutzung einen Teil des Hauses allein zugewiesen bekommen, darf er diesen Teil vermieten und den Mietvertrag auch allein aufkündigen. Er handelt dabei aber als Vertreter aller Miteigentümer, die gemeinsam Ihre Vertragspartner sind. Besteht Wohnungseigentum, tritt die Eigentümergemeinschaft an diese Stelle.

günstig für Vermieter Eigenbedarf des Miteigentümers bei Kündigung

Ja. Gehört ein Haus mehreren Personen und darf eine davon eine Wohnung aufgrund einer Benützungsregelung allein nutzen und darüber verfügen, kommt es für die Kündigung wegen Eigenbedarfs auf ihren Bedarf an. Der Bedarf der übrigen Miteigentümer ist dann nicht maßgeblich.

Verwandte Fragen

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