Kann das Gericht eine vermietete Wohnung neu zuteilen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Behauptungs- und Beweislast trifft den Antragsgegner.OGH 8 Ob 17/07v, 21.05.2007
- Dieser Verfügbarkeit kann ua auch ein sonstiges Benützungsrecht etwa kraft Familienrechts entgegenstehen.OGH 8 Ob 17/07v, 21.05.2007
- Eine Benützungsregelung - auch nach § 15 WEG 1975, nunmehr § 17 Abs 2 WEG 2002 - setzt die rechtliche Verfügbarkeit der in Betracht kommenden Liegenschaftsteile voraus.OGH 5 Ob 253/02w, 05.11.2002
- Dies muss grundsätzlich auch für eine Ehewohnung gelten, an der dem überlebenden Ehegaten ein gesetzliches Benützungsrecht zusteht.OGH 6 Ob 13/02h, 21.02.2002
- Das Begehren auf gerichtliche Benützungsregelung ist abzuweisen, wenn etwa Bestandrechte oder sonstige Benützungsrechte der begehrten Änderung der Benützungsverhältnisse entgegenstehen.OGH 5 Ob 47/97s, 25.02.1997
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der eine Benützungsregelung anstrebende Miteigentümer hat zunächst die Verfügbarkeit des Objektes herbeizuführen und dann das Verfahren wegen Benützungsregelung einzuleiten; keinen Einfluß auf das Benützungsregelungsverfahren hat es, ob das Mietverhältnis von der zum Abschluß von Mietverträgen grundsätzlich berechtigten Miteigentümermehrheit beendet werden kann, sondern ob das Mietobjekt tatsächlich zur Verfügung steht (hier: Vermietung der Liegenschaft als Garage bzw. Abstellfläche im Rahmen des betriebenen Gewerbes).OGH 5 Ob 531/95, 28.08.1996
- Die Verfügbarkeit fehlt insbesonders, wenn eine bindende Benützungsvereinbarung zwischen den Miteigentümern besteht.OGH 8 Ob 575/87, 04.06.1987
- Die Freimachung der von einem Dritten benützten Wohnung hat im Rechtsweg zu erfolgen.OGH 7 Ob 123/72, 17.05.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 4 Ob 221/17d, 29.05.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Lösen Miteigentümer einen Mietvertrag auf und klagen sie auf Räumung, kann die dafür nötige Genehmigung des Außerstreitrichters auch noch nach Einbringung der Klage erteilt werden. Die zunächst fehlende Genehmigung macht die Klage nicht von vornherein aussichtslos, weil die Auflösungserklärung durch das Festhalten am Räumungsbegehren schlüssig wiederholt wird.
Ja, wenn Sie ihm den Gebrauch überlassen. Ob Sie dafür Geld nehmen oder nicht, spielt für diesen Kündigungsgrund keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie das Objekt verlassen und ein Dritter es übernimmt — solange Sie selbst regelmäßig darin wohnen, liegt keine Weitergabe vor.