Was ist eine Regelung über die Nutzung unter Miteigentümern?
betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Eine Benützungsregelung weist den Teilhabern die gemeinsame Sache oder körperlich abgegrenzte Teile davon zur alleinigen oder gemeinsamen Nutzung zu, und zwar auf Dauer oder zumindest für längere Zeit. Dazu kann auch die Festlegung eines Entgelts gehören, wenn jemand mehr nutzt, als seinem Anteil entspricht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Eine Benützungsregelung zwischen Miteigentümern ist die Zuweisung der gemeinschaftlichen Sache oder ihrer körperlich begrenzten Teile zur ausschließlichen oder gemeinsamen, auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit gedachten Benützung an die Teilhaber und die allfällige Festlegung einer Entgeltleistung für eine ihren Anteil übersteigende Benützung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundsätzlich entspricht es dem Sinn und Zweck einer Benützungsregelung, eine Benützungsregelung der gesamten Liegenschaft herbeizuführen. Es muss aber auch möglich sein - etwa bei Einigkeit über die Benützung eines Teils der Liegenschaft- eine gerichtliche Benützungsregelung über einen anderen bzw den übrigen Teil herbeizuführen.OGH 3 Ob 29/04t, 26.08.2004
- Auch die (konstitutive) Festsetzung des von einem Miteigentümer für die Benützung der gemeinsamen Sache zu entrichtenden Entgelts obliegt, wenn sich die Miteigentümer in diesen Belangen nicht einigen, dem Außerstreitrichter.OGH 4 Ob 19/03b, 18.02.2003
- Die Benützungsregelung ist nämlich eine von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung.OGH 9 Ob 336/98x, 20.01.1999
- Bei dem Begehren auf Benützungsregelung handelt es sich um eine antragsbedürftige Regelungsstreitigkeit, bei der das Gericht nicht einmal immer an das Begehren des Antragstellers gebunden ist, sondern eine billige Lösung für alle Beteiligten finden soll.OGH 9 Ob 336/98x, 20.01.1999
- Die gerichtliche Benützungsregelung unter Miteigentümern erfolgt im außerstreitigen Verfahren.OGH 4 Ob 2227/96w, 12.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 3 Ob 184/25t, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 93/17p, 20.07.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 56/17x, 27.06.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
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