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Muss ich als Miteigentümer die Liegenschaft nutzen und dafür zahlen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Liegenschaftseigentümer, Erben
Nein. Kein Miteigentümer kann einem anderen aufzwingen, einen bestimmten Teil der gemeinsamen Sache zu benützen. Erst recht müssen Sie nicht mehr benützen, als Ihrem Anteil entspricht, nur damit Sie dem anderen dafür ein Entgelt schulden. Nutzt der andere die Sache ohnehin allein, wird ihm nichts aufgezwungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Kein Teilhaber kann den Gebrauch eines bestimmten Teiles der gemeinsamen Sache durch den anderen einseitig erzwingen. Umso weniger kann ein Teilhaber verpflichtet werden, einen über seinen Anteil hinausgehenden Teil der gemeinsamen Liegenschaft zu benützen, um dadurch dem anderen zur Bezahlung eines Benützungsentgeltes verpflichtet zu werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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