Zum Inhalt springen

Vertritt der Verwalter auch mich, obwohl ich dagegen gestimmt habe?

betrifft Miteigentümer, Hausverwalter, Wohnungseigentümer
Ja. Der Verwalter des gemeinsamen Gutes handelt als Bevollmächtigter aller Miteigentümer, also auch jener, die bei seiner Bestellung überstimmt wurden. Das gilt ebenso für einen vom Gericht bestellten Verwalter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 01.09.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes ist Machthaber aller Miteigentümer, also auch der überstimmten Minderheit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013715 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Bestellung eines Verwalters gegen die Minderheit
Wohnungseigentum · Verwalter als Bevollmächtigter der Eigentümer
Eigentum und Grundbuch · Verwalter bleibt bis zur Enthebung
Eigentum und Grundbuch · Mehrheit bei der Verwaltung im Miteigentum
Wohnungseigentum · Bestellung eines gemeinsamen Verwalters