Vertritt der Verwalter auch mich, obwohl ich dagegen gestimmt habe?
betrifft Miteigentümer, Hausverwalter, Wohnungseigentümer
Ja. Der Verwalter des gemeinsamen Gutes handelt als Bevollmächtigter aller Miteigentümer, also auch jener, die bei seiner Bestellung überstimmt wurden. Das gilt ebenso für einen vom Gericht bestellten Verwalter.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 01.09.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes ist Machthaber aller Miteigentümer, also auch der überstimmten Minderheit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gerichtlich bestellter Verwalter.OGH 6 Ob 693/89, 21.12.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013715 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 207/21h, 01.09.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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