Zum Inhalt springen

Gilt der bestellte Verwalter auch für mich als neuen Miteigentümer?

günstig für Hausverwalter betrifft Miteigentümer, Käufer, Hausverwalter
Ja. Wer zum Verwalter der gemeinsamen Sache bestellt wurde, bleibt es bis zu seiner Enthebung, und diese erfolgt nach denselben Regeln wie die Bestellung. Die Bestellung wirkt auch gegenüber demjenigen, der später einen Anteil erwirbt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Wer zum Verwalter einer gemeinschaftlichen Sache bestellt worden ist, bleibt Verwalter bis zur seiner Enthebung, die nach den Grundsätzen über die Verwalterbestellung vorzunehmen ist; die Verwalterbestellung wirkt auch für den Einzelnachfolger eines Teilhabers der gemeinschaftlichen Sache.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Verwalter vertritt alle Miteigentümer
Wohnungseigentum · Stimmrecht bei Verwalterwechsel
Wohnungseigentum · Bestellung eines gemeinsamen Verwalters
Eigentum und Grundbuch · Bestellung eines Verwalters gegen die Minderheit
Wohnungseigentum · Selbstverwaltung als Normalfall