Wann bestellt das Gericht einen Verwalter für das Haus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.09.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters darüber, ob auf Antrag eines Mit- und Wohnungseigentümers (anstelle der bisherigen Selbstverwaltung) ein Verwalter zu bestellen ist, reicht es nicht (schon) aus, dass noch kein Verwalter bestellt ist. Sie hängt von der Dartuung der Untunlichkeit der Aufrechterhaltung der Selbstverwaltung ab. Es bedarf der Behauptung und des Nachweises eines wichtigen Interesses des antragstellenden Wohnungseigentümers.OGH 5 Ob 129/08v, 24.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 84/22x, 19.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 19/22p, 06.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 185/16s, 22.11.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 30 · Minderheitsrechte und Anzeigepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers
- WEG 2002 § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist für die Liegenschaft ein fremder Verwalter bestellt, dürfen die Eigentümer nicht daneben selbst die Verwaltung führen. Eine solche Verwaltung nebeneinander ist unzulässig.
Wurde ein Verwalter vom Gericht als vorläufiger Verwalter bestellt und war er in dieser Rolle für die Eigentümergemeinschaft tätig, kann er beim Gericht seine Enthebung beantragen. Voraussetzung ist, dass er wichtige Gründe dafür darlegt.