Wie kann ich die richtige Grundgrenze gerichtlich klären lassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Eigentumsklage nach § 851 Abs 2 ABGB ist auf die Feststellung der Grenze gerichtet und den muss nach Meinung des Klägers richtigen Grenzverlauf eindeutig bezeichnen.OGH 1 Ob 96/18a, 17.07.2018
- Das Begehren einer Klage nach § 851 Abs 2 ABGB lautet auf Feststellung der richtigen Grenze und auf Einwilligung in die Vermarkung.OGH 6 Ob 7/13t, 28.08.2013
- Wurde die strittig gewordene Grenze zwischen Grundstücken im Außerstreitverfahren nach dem letzten ruhigen Besitzstand festgelegt, bleibt es jeder Partei gemäß § 851 Abs 2 ABGB vorbehalten, ihr besseres Recht im Prozessweg geltend zu machen. Dieses bessere Recht kann Eigentum oder publizianischer Besitz an der strittigen Fläche sein. Der Kläger bleibt für die zuletzt in der dafür vorgesehenen Rechtsform festgelegte Grenze beweispflichtig. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, so hat es bei der vom Außerstreitrichter festgelegten Grenze zu verbleiben. An eine frühere Entscheidung über den Grenzverlauf im Außerstreitverfahren ist der Richter im streitigen Verfahren nicht gebunden.OGH 6 Ob 7/13t, 28.08.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das müssen Sie als klagende Partei. Werfen Sie dem Nachbarn einen Eingriff in Ihr Grundstück vor, haben Sie den richtigen Grenzverlauf zu behaupten und zu beweisen. Lässt er sich nicht mehr feststellen, wird Ihre Klage abgewiesen. Sie sind dann auf das eigene Verfahren zur Grenzfestsetzung verwiesen.
Nein. Wenn Sie die Feststellung eines genau vermessenen Grenzverlaufs und Ihres Eigentums an der dadurch bestimmten Fläche verlangen, darf das Gericht nur darüber entscheiden. Legt es die Grenze an anderen Punkten fest, spricht es Ihnen etwas zu, das Sie gar nicht verlangt haben.