Ist unsere Einigung über die Grundgrenze rechtlich bindend?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Einigen Sie sich mit dem Nachbarn darauf, die Grenze nach dem Stand der Katastralmappe festzulegen und zu vermarken, ist das ein Vergleich über strittige Rechte. Er wirkt unmittelbar auf die Eigentumsverhältnisse, und zwar auch dann, wenn in der Natur noch nicht vermarkt wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
In der Einigung, die Grenze gemäß dem Stande der Katastralmappe festzustellen und zu vermarken, liegt eine Vereinbarung über strittige Rechte an bestimmten Grundteilen, die als ein Vergleich iS des § 1380 ABGB anzusehen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auf eine zeitlich davor stattgefundene großflächige Bodenverschiebung käme es diesfalls nicht an.OGH 6 Ob 107/19g, 24.10.2019
- Ein Vergleich über den Grenzverlauf führt bei nicht in den Grenzkataster aufgenommenen Grundstücken zu einer Berichtigung der Grenze, ohne dass es weiterer Schritte bedürfte.OGH 2 Ob 22/17z, 23.02.2017
- Die Wirksamkeit des Vergleichs über den Verlauf der Grundstücksgrenze hängt nicht vom vorherigen Vermarken in der Natur ab. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie steht es den Parteien frei, die strittige Grenze unter Hinweis auf die Katastralmappe festzulegen, ohne dass dies die Kenntnis voraussetzt, wie diese Grenze in der Natur tatsächlich verläuft.OGH 2 Ob 22/17z, 23.02.2017
- Die Zustimmungsfiktion des § 25 Abs 2 und 5 VermG greift immer dann, wenn ein Grundeigentümer nicht fristgerecht das Gericht anruft. Ein solcher Fall hat genauso wie eine vergleichsweise Grenzfestlegung unmittelbare Bedeutung für die Eigentumsverhältnisse. Bereits nach Fristablauf stehen die Eigentumsverhältnisse an der fraglichen Grenze kraft unwiderlegbar fingierter Zustimmung und mit unmittelbarer sachenrechtlicher Wirkung auf das Eigentumsrecht fest, ohne dass es auf eine Ersichtlichmachung im Grenzkataster, eine Verbücherung oder den Bescheid einer Behörde ankäme. Einer dem Eintragungsgrundsatz entsprechenden Einverleibung bedarf es nicht. Durch die unwiderlegbare Zustimmungsfiktion des § 25 Abs 5 VermG wird der Grenzverlauf neu in konstitutiver Weise festgelegt.OGH 7 Ob 62/13p, 17.04.2013
- Eine vergleichsweise vorgenommene Festlegung der Grenze hat unmittelbar Bedeutung für die Eigentumsverhältnisse. Es ist lediglich zu prüfen, ob ein wirklicher Streit über die Grenze vorlag oder die Parteien nur eine Eigentumsübertragung verschleiern wollten.OGH 6 Ob 256/10f, 28.01.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Für die Irrtumsanfechtung eines vor einem Zivilgeometer geschlossenen außergerichtlichen Vergleichs über den Grenzverlauf gelten die Grundsätze der §§ 1385 ff ABGB.OGH 1 Ob 24/05v, 24.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Grenzverlauf und Katastralmappe
Eigentum und Grundbuch · Umfang des Grundstückskaufs bei Grenzstreit
Eigentum und Grundbuch · Nachweis der Grundstücksgrenze
Nachbarrecht · Grenzverlauf nach Zaun und Grenzsteinen
Eigentum und Grundbuch · Grenzverlauf und Antrag bei Gericht