Wann haftet ein kostenloser Ratgeber trotzdem für seinen Rat?
günstig für Auskunftgeber betrifft Ratsuchender, Auskunftgeber, Konsument, Behörde
Für eine Auskunft, die jemand aus Gefälligkeit und ohne Bezahlung erteilt, haftet er grundsätzlich nicht. Anders ist es, wenn die Auskunft im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses erteilt wird. Das kann auch ein öffentlich-rechtliches sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1927, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1927)
Keine Haftung für die auf Ersuchen aus Gefälligkeit unentgeltlich erteilte Auskunft.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Siehe RS0026513.OGH 4 Ob 169/08v, 14.10.2008
- Sondern nur im Rahmen eines wenn auch allenfalls öffentlich - rechtlichen Schuldverhältnisses.OGH 8 Ob 614/93, 03.02.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 80/23k, 24.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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