Zum Inhalt springen

Ist es noch Gefälligkeit, wenn ich alle laufenden Kosten zahle?

günstig für Benützer betrifft Wohnungsbenützer, Mieter, Untermieter, Vermieter
Ein Entgelt kann nicht mehr als geringfügig angesehen werden, wenn der Benützer der Wohnung alle Zahlungen leistet, die zur Erhaltung des Mietrechts daran nötig sind. Diese Leistungen sind dann eine Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Eine Geringfügigkeit des Entgeltes kann nicht mehr angenommen werden, wenn der Benützer der Wohnung alle zur Erhaltung des Mietrechtes daran erforderlichen Zahlungen als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauches erbringt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Miete oder unentgeltliche Überlassung
Mietrecht · Bittleihe bei Wohnungen und Geschäftsräumen
Mietrecht · Betriebskosten als Entgelt für die Nutzung
Mietrecht · Entgeltliche Bittleihe bei Wohnräumen
Mietrecht · Mietvertragsgebühr bei Genossenschaftswohnungen