Habe ich zugestimmt, weil ich nichts gesagt habe?
günstig für Schweigender betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer, Mieter
Nein, nur ausnahmsweise. Ihr Schweigen gilt erst dann als Annahme, wenn der Antragsteller nach Lage der Umstände schlechterdings keine andere Bedeutung darin sehen konnte. Im Regelfall ist Schweigen daher keine Zustimmung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1972)
Stillschweigen gewinnt dann die Bedeutung der Annahme, wenn der Antragsteller nach Lage der Umstände dem Stillschweigen schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen konnte ( Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1 79 f ).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014128 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 5 Ob 182/20f, 18.03.2021, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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