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Anderes · Genehmigung durch Schweigen der Behörde

Gilt eine Genehmigung, wenn die Behörde einfach nichts tut?

betrifft Antragsteller, Gemeinden, Grundstückseigentümer, Unternehmer
Nein. Eine Behörde kann zwar mit ihrem Bescheid eine stillschweigend zustande gekommene Vereinbarung genehmigen, der Bescheid selbst kann aber nicht durch Schweigen ergehen. Bleibt die Behörde untätig, obwohl sie den genehmigungspflichtigen Vorgang kennt, liegt darin keine Genehmigung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein Bescheid kann zwar, soweit sich aus einschlägigen Gesetzen nichts anderes ergibt, auch die Genehmigung einer stillschweigend zustande-gekommenen rechtsgeschäftlichen Erklärung zu Gegenstand haben aber seinerseits nicht durch Stillschweigen - etwa durch bloße Untätigkeit der Genehmigungsbehörde bei Kenntnis des genehmigungspflichtigen Sachverhaltes - erlassen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014179 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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