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Kann eine Behörde auch stillschweigend zustimmen?

betrifft Bürger, Gemeinden, Kammern, Vertragspartner
Auch öffentliche Einrichtungen können ihren Willen durch schlüssiges Verhalten erklären, also ohne ausdrückliche Worte. Entscheidend ist, dass ihr Verhalten bei Betrachtung aller Umstände keinen vernünftigen Zweifel offen lässt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (53 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Sinne des § 863 ABGB ihren Willen durch schlüssiges Verhalten erklären (hier: Genehmigung der Dienstpragmatik einer Landwirtschaftskammer durch die Landesregierung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 53.

Im Gesetz

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