Verzichte ich, wenn ich einzelne Verstöße hinnehme?
günstig für Berechtigter betrifft Mieter, Vermieter, Gesellschafter, Vertragspartner
Nein. Bei einem auf Dauer angelegten Vertrag bedeutet es keinen Verzicht, wenn Sie ein Recht einmal nicht ausüben oder einzelnen Eingriffen nicht widersprechen. Ein stillschweigender Verzicht darf nur angenommen werden, wenn Ihr Verhalten zweifelsfrei einen Verzichtswillen ausdrückt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 04.06.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Bei Dauerschuldverhältnissen darf aus der Nichtausübung eines Rechtes im Einzelfall oder aus der Unterlassung des Widerspruches gegen vereinzelte Eingriffe noch nicht auf einen Verzicht geschlossen werden. Ein stillschweigender Verzicht darf nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel möglich ist, dass das Verhalten des Berechtigten dessen Verzichtswillen zum Ausdruck bringen soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vertrag über Benützung einer Telefonanlage.OGH 2 Ob 751/79, 12.11.1979
- Aufteilungsschlüssel bei Miteigentum.OGH 7 Ob 254/74, 30.01.1975
- Hier: Schlüssiger Verzicht auf eine zukünftige Rückforderung eines Katers.OGH 7 Ob 103/74, 30.05.1974
- Hier: Auflösungsbegehren gegen GesellschafterOGH 3 Ob 85/72, 12.10.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 17 Ob 4/19s, 02.05.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht durch Untätigkeit
Mietrecht · Duldung einer vertragswidrigen Nutzung
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht auf Ansprüche
Mietrecht · Kündigungsverzicht bei andauernden Gründen
Mietrecht · Stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages