Kann ich im Vertrag auf mein Anfechtungsrecht verzichten?
günstig für Getäuschter betrifft Vertragsparteien, Konsument, Unternehmer
Auf den Widerruf einer Vollmacht und auf die Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtums können Sie wirksam verzichten. Ein im Voraus erklärter Verzicht darauf, den Vertrag wegen listiger Irreführung oder wegen Wuchers anzufechten, verstößt dagegen gegen die guten Sitten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Auf den Widerruf einer Vollmacht sowie auf die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums ( § 871 ABGB. ) kann verzichtet werden. Dagegen verstößt ein im Voraus erklärter Verzicht darauf, einen Vertrag wegen listiger Irreführung ( § 870 ABGB. ) oder wegen Wuchers ( § 879 Abs. 2 Z. 4 ABGB. ) anzufechten, gegen die guten Sitten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Raumordnungsvertrag nach dem TROG 2016OGH 1 Ob 57/24z, 19.11.2024
- Auf eine Anfechtung eines Vertrages gemäß § 870 ABGB kann im voraus nicht verzichtet werden.OGH 3 Ob 541/84, 19.09.1984
- Listige IrreführungOGH 7 Ob 211/74, 05.12.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 57/24z, 19.11.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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