Gehört der später überlassene Garten zu meiner Miete?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mitbenützungsrecht an einer Badestelle.OGH 4 Ob 83/15g, 19.05.2015
- Im Zweifel wird durch die Überlassung weiterer Räume an einen Mieter während eines Bestandverhältnisses auch kein Prekarium begründet, sondern dann, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich klargestellt hat, dass es sich nur um eine jederzeit widerrufbare Benützungsüberlassung handle, der Mietvertrag entsprechend ausgedehnt.OGH 5 Ob 61/08v, 01.04.2008
- Hier: Schlüssige Überlassung von Grünflächen und Parkplatzflächen während des Bestandverhältnisses (Wohnungsmiete).OGH 7 Ob 215/06b, 27.09.2006
- Auch bezüglich Stiegenhaus und Hausflur.OGH 9 Ob 1511/95, 08.03.1995
- Wenn der Vermieter nicht ausdrücklich klarstellt, dass es sich nur um eine jederzeit wiederrufbare Benützungsüberlassung handelt.OGH 7 Ob 566/91, 11.07.1991
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Gartenfläche zur Anbringung eines Schaukastens.OGH 6 Ob 105/73, 10.05.1973
- Anbringung einer Funkantenne im Garten.OGH 1 Ob 91/65, 28.06.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 6 Ob 179/23a, 21.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 51/18f, 19.04.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Mitgemietete Nebenräume und Nebenflächen können gesondert aufgekündigt werden, und zwar aus allen im Gesetz vorgesehenen Kündigungsgründen. Das ist selbst dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung des gesamten Mietgegenstands nicht vorliegen.
In der Regel nicht. Entscheidend ist, ob ein Raum selbständig vermietbar ist; Räume, die üblicherweise zu einem Haus gehören, etwa Abstellräume, Keller oder Garagen, bleiben außer Betracht. Das ändert sich, wenn ein solcher Raum tatsächlich eigens vermietet wurde.