Gibt es eine jederzeit widerrufbare Nutzung auch gegen Entgelt?
günstig für Eigentümer betrifft Nutzer, Eigentümer, Mieter, Vermieter, Kaufinteressenten
Eine Bittleihe setzt nicht zwingend voraus, dass nichts bezahlt wird. Wird eine entgeltliche, jederzeit widerrufbare Nutzung von Wohnräumen vereinbart, liegt darin keine Umgehung des Kündigungsschutzes, wenn besondere Umstände einen solchen Vertrag rechtfertigen. Ein Beispiel ist die Überlassung von Räumen an jemanden, der das Haus voraussichtlich kaufen wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Unentgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für ein Prekarium. Der Abschluß eines entgeltlichen, jederzeit widerruflichen Prekariums bezüglich Wohnräume ist dann keine Umgehung der Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes, wenn besondere Umstände den Abschluß eines solchen Vertrages rechtfertigen (zB Überlassung von Räumen an präsumptiven Käufer des Hauses).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entrichtung eines Entgeltes schließt ein Prekarium nicht schlechthin aus, doch muß das Entgelt so geringfügig sein, daß es gegenüber dem Wert der Benützung wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt.OGH 8 Ob 649/85, 11.12.1985
- Unentgeltlichkeit wesentliche Voraussetzung.OGH 1 Ob 841/53, 20.01.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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