Zum Inhalt springen

Zählen Keller und Garage als dritte Wohneinheit mit?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
In der Regel nicht. Entscheidend ist, ob ein Raum selbständig vermietbar ist; Räume, die üblicherweise zu einem Haus gehören, etwa Abstellräume, Keller oder Garagen, bleiben außer Betracht. Das ändert sich, wenn ein solcher Raum tatsächlich eigens vermietet wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Für die Ausnahmeschädlichkeit zusätzlicher Räume in einem nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG privilegierten Zweifamilienhaus kommt es auf deren selbständige Vermietbarkeit an. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur für Räume zu machen, die - obwohl sie abgesondert vermietbar wären - üblicherweise zu einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus gehören (wie etwa Abstellräume, Garagen etc) oder Bestandteil eines Wohnungsverbandes sind. Zu beurteilen ist dabei der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt des Inkrafttretens des MRG beziehungsweise des späteren Mietvertragsabschlusses.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 30.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Ausnahme für Häuser mit zwei Wohnungen

Für die Ausnahme vom Mietrechtsgesetz kommt es nicht darauf an, dass das Wohnhaus weniger als drei selbständige Wohnungen hat. Entscheidend ist, dass es neben den zwei selbständigen Wohnungen keine weiteren Räume gibt, die vermietet werden könnten.

günstig für Mieter Zweifamilienhaus trotz dritter Wohnung

Ein Haus mit einer dritten Wohnung gilt nur dann noch als Zweifamilienhaus, wenn diese dritte Wohnung im maßgeblichen Zeitpunkt nicht bloß vorübergehend, sondern endgültig nicht vermietbar ist. Ist sie nur derzeit unbenutzbar, liegt kein Zweifamilienhaus vor. Davon hängt ab, ob die Schutzbestimmungen des Mietrechts voll gelten.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Ein- und Zweifamilienhaus im Mietrecht
Mietrecht · Wegfall der Zweifamilienhaus-Ausnahme
Mietrecht · Zweifamilienhaus mit Geschäftsräumen