Zum Inhalt springen

Darf ich mich auf den Urlaub verlassen, den der Chef gewährt hat?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Auch wenn der Arbeitgeber nur eine Auskunft über die Rechtslage gibt, etwa indem er einen bestimmten Urlaub gewährt, wird das Vertrauen des Arbeitnehmers geschützt. Voraussetzung ist, dass die Erklärung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, der Arbeitnehmer gutgläubig war und sich darauf nachhaltig eingerichtet hat. Dann gilt die Leistung als erfüllt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung (hier: die Gewährung des nach dem KV zustehenden Urlaubs) zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vertrauensstellung bei unkontrollierter Arbeit

Bei einem Außendienstmitarbeiter ist besondere Vertrauenswürdigkeit nötig, weil weder die Arbeitszeit noch die Tätigkeit genau kontrolliert werden können und der Arbeitgeber auf richtige Berichte angewiesen ist. Wer den Arbeitgeber mehrfach dienstlich in die Irre führt, begeht daher nicht bloß eine Unkorrektheit.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen Verhaltens im Krankenstand

Auch Ihr Arbeitgeber darf im Krankenstand grundsätzlich auf die Richtigkeit der ärztlichen Diagnose vertrauen. Weist er nach, dass Ihr Verhalten nach dieser Diagnose geeignet war, den Heilungsverlauf zu gefährden, liegt eine beharrliche Pflichtverletzung vor, die eine Entlassung rechtfertigt. Daran ändert sich nichts, wenn sich später aufgrund einer anderen Diagnose zeigt, dass Ihr Verhalten möglicherweise doch unschädlich war.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Vertrauen auf Auskunft des Arbeitgebers
Arbeitsrecht · Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung
Arbeitsrecht · Vertrauen auf die Krankschreibung
Arbeitsrecht · Widerruf eines vereinbarten Urlaubs