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Kann ich schon im Mietvertrag auf Ersatz meiner Investitionen verzichten?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen ist grundsätzlich schon im Vorhinein zulässig. Das gilt aber nicht, soweit die besondere mietrechtliche Regelung über den Investitionsersatz anzuwenden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen, soweit nicht § 10 MRG anzuwenden ist, ist grundsätzlich auch schon im Vorhinein zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020595 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Grenzen des Verzichts auf Aufwandersatz

Auf den Ersatz von Aufwendungen können Sie grundsätzlich schon im Vorhinein verzichten. Bei notwendigem Aufwand wirkt der Verzicht aber nur so weit, als auch eine abweichende Regelung über die Instandhaltung wirksam vereinbart werden könnte.

günstig für Mieter Verzicht auf Ersatz für Investitionen

Wenn Sie als Mieter auf den Ersatz Ihrer Aufwendungen verzichtet haben, ist es an sich nicht sittenwidrig, dass der Vermieter darauf besteht. Nach der Übung im redlichen Verkehr setzt ein solcher Verzicht aber voraus, dass Ihnen die Möglichkeit bleibt, die Aufwendungen zeitlich und im Umfang zu nutzen, die Auflösung des Mietvertrags also Ihnen überlassen ist. Anderes gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

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