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Gelten die Regeln für Minderjährige auch für andere Genehmigungsfälle?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Körperschaften
Die Regel, dass ein Geschäft bis zur Genehmigung in der Schwebe bleibt, gilt nicht nur für Minderjährige. Sie ist sinngemäß auf alle anderen Fälle anzuwenden, in denen jemand nur beschränkt allein handeln darf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die im § 865 ABGB getroffene Regelung ist sinngemäß auf alle anderen Fälle beschränkter Geschäftsfähigkeit auszudehnen (hier: Genehmigung eines Vertrages der Staatsdruckerei durch BM. f. Finanzen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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