Gilt mein Vertrag schon vor der behördlichen Genehmigung?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien, Grundstückskäufer
Nein, oft nicht. Manche Verträge werden erst wirksam, wenn eine Behörde oder ein Gericht sie genehmigt; diese Bedingung haben nicht die Vertragsparteien vereinbart, sie steht im Gesetz. Ob der Vertrag bis dahin in der Schwebe bleibt oder schon gilt und wieder wegfällt, ergibt sich aus dem Gesetz, sonst aus dem Vertrag selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Die "Rechtsbedingung" wird nicht privatautonom beigefügt, sondern ist vom Gesetz her vorgesehen, sodass man sie auch als gesetzliches Tatbestandsmerkmal (Wirksamkeitserfordernis) verstehen kann. Bei der Rechtsbedingung ist es eine Frage der Gesetzesauslegung, ob sie resolutiv oder suspensiv wirkt, sonst der Auslegung des Rechtsgeschäftes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Grundverkehrsbehördliche Genehmigung.OGH 2 Ob 128/22w, 06.09.2022
- Die gerichtliche Genehmigung eines Vertrages ist eine aufschiebend wirkende Rechtsbedingung, weil sie nicht im Willen der Parteien, sondern im Willen des Gesetzes liegt.OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017
- Die Erfüllung der normativen Bedingung ist aufgrund eines gesetzlichen Tatbestands die Voraussetzung für die Wirksamkeit des jeweils betroffenen Rechtsgeschäfts.OGH 4 Ob 157/07b, 02.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
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