Bindet mich eine formlose Zusage der Gemeinde?
betrifft Gemeinden, Unternehmer, Vertragspartner, Bürger
Verlangt die Gemeindeordnung für Geschäfte der Gemeinde die Schriftform, so begrenzt diese Vorschrift zugleich die Vertretungsmacht der für die Gemeinde handelnden Personen. Diese Besserstellung der Gemeinde ist sachlich gerechtfertigt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die in der ( hier: Salzburger ) Gemeindeordnung vorgeschriebenen Schriftform hat auch eine vollmachtsbegrenzende Wirkung, die eine sachlich gerechtfertigte Privilegierung der Gemeinde darstellt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 55 Abs 4 TGO 2001.OGH 3 Ob 32/11v, 22.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 67/24k, 28.10.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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