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Bindet mich eine formlose Zusage der Gemeinde?

betrifft Gemeinden, Unternehmer, Vertragspartner, Bürger
Verlangt die Gemeindeordnung für Geschäfte der Gemeinde die Schriftform, so begrenzt diese Vorschrift zugleich die Vertretungsmacht der für die Gemeinde handelnden Personen. Diese Besserstellung der Gemeinde ist sachlich gerechtfertigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die in der ( hier: Salzburger ) Gemeindeordnung vorgeschriebenen Schriftform hat auch eine vollmachtsbegrenzende Wirkung, die eine sachlich gerechtfertigte Privilegierung der Gemeinde darstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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