Gilt eine mündliche Zusage auf eine Eigentumswohnung?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger, Miteigentümer
Nein. Ein Vertrag über die Einräumung von Wohnungseigentum, der ohne Einhaltung der Schriftform geschlossen wurde, bindet die Parteien weder als Hauptvertrag noch als Vorvertrag. Sie können daraus weder den Vertragsabschluss oder die Unterfertigung des Vertrags noch die Einräumung des Wohnungseigentums einklagen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ein ohne Einhaltung der Schriftform abgeschlossener Vertrag auf Einräumung des Wohnungseigentums ist zwischen den Parteien selbst weder als Hauptvertrag noch als Vorvertrag verbindlich und berechtigt nicht zur Klage auf Vertragsabschluss, Unterfertigung des Vertrages oder Einräumung des Wohnungseigentums.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Option WEG 1975OGH 1 Ob 772/79, 14.12.1979
- WEG 1975OGH 7 Ob 724/77, 12.01.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 8 Ob 47/20z, 25.08.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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