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Ist ein Vertrag gültig, den der Bürgermeister allein unterschrieb?

betrifft Gemeinden, Vertragspartner, Unternehmer
Hat ein Bürgermeister ohne die nötige Vertretungsmacht unterschrieben, ist das Geschäft zunächst in der Schwebe und nicht wirksam. Es kann aber nachträglich genehmigt werden und wird dadurch gültig. Dass der Beschluss erst später gefasst wurde, schadet nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Gleichgültig ist, ob der Beschluss des Vertretungsorgans der Gemeinde erst im Nachhinein gefasst wurde: Hatte der Bürgermeister ohne Vertretungsmacht gehandelt, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Nach der auch für Gemeinden geltenden Regel des § 1016 ABGB kann das Rechtsgeschäft auch nachträglich genehmigt und geheilt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 27.

Im Gesetz

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