Ist ein Vertrag gültig, den der Bürgermeister allein unterschrieb?
betrifft Gemeinden, Vertragspartner, Unternehmer
Hat ein Bürgermeister ohne die nötige Vertretungsmacht unterschrieben, ist das Geschäft zunächst in der Schwebe und nicht wirksam. Es kann aber nachträglich genehmigt werden und wird dadurch gültig. Dass der Beschluss erst später gefasst wurde, schadet nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Gleichgültig ist, ob der Beschluss des Vertretungsorgans der Gemeinde erst im Nachhinein gefasst wurde: Hatte der Bürgermeister ohne Vertretungsmacht gehandelt, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Nach der auch für Gemeinden geltenden Regel des § 1016 ABGB kann das Rechtsgeschäft auch nachträglich genehmigt und geheilt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Genehmigung einer Betriebsvereinbarung durch den Verwaltungsrat eines SozialversicherungsträgersOGH 9 ObA 31/24k, 26.06.2024
- Hier: Die durch den Vorstand der beklagten Agrargemeinschaft als dem unzuständigen Organ ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Pachtvertrags war wegen ihrer Bedingungsfeindlichkeit nicht bloß schwebend unwirksam, sondern grundsätzlich wirkungslos und konnte auch nicht durch die in der Vollversammlung beschlossene Genehmigung nachträglich saniert werden.OGH 1 Ob 201/15p, 31.03.2016
- Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Entlassungen, sind nach ständiger Rechtsprechung bedingungsfeindlich.OGH 1 Ob 201/15p, 31.03.2016
- Die nachträgliche Genehmigung der ohne erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats durch den Bürgermeister als falsus procurator ausgesprochenen Kündigung eines Vertragsbediensteten ist unwirksam, wenn die Genehmigung nicht so rechtzeitig erfolgt, dass dem Vertragsbediensteten die volle Kündigungsfrist zum beabsichtigten Kündigungstermin gewahrt bleibt.OGH 9 ObA 88/14b, 29.10.2014
- Auch eine schlüssige Genehmigung des vollmachtslosen Handelns des Bürgermeisters durch den Gemeinderat ist möglich.OGH 3 Ob 151/13x, 08.10.2013
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: NÖ Gemeindeordnung.OGH 3 Ob 151/13x, 08.10.2013
- Hier: Unwirksamkeit einer vom Bürgermeister entgegen § 43 Abs 1 stmk GdO ohne vorherige Beschlussfassung des Gemeinderats ausgesprochenen Entlassung eines Gemeindebediensteten.OGH 9 ObA 9/09b, 02.06.2009
- Voraussetzung einer derartigen Genehmigung ist unter anderem, dass dem unwirksam Vertretenen (im vorliegenden Fall dem vertretungsbefugten Organ der Gemeinde, somit dem Gemeinderat) bekannt war, dass der Bürgermeister im Namen der Gemeinde abgeschlossen hat und dass der angeeignete Vorteil aus diesem Geschäft stammt. Der Vertretene muss daher Kenntnis vom Geschäftsabschluss als Quelle des Vorteils haben und sich diesem Vorteil zuwenden.OGH 9 ObA 9/09b, 02.06.2009
- Hier: Nachträgliche Genehmigung eines von einem Verwaltungskörper abgeschlossenen Vertrages im Sinn des § 447 ASVG durch das BMAS und BMF.OGH 1 Ob 13/93, 25.08.1993
- Hier: Entlassung des Geschäftsführers durch den Obmann eines Tiroler Fremdenverkehrsverbandes.OGH 9 ObA 37/93, 31.03.1993
- Hier: Nicht durch Vertretungsmacht gedeckte Entlassung.OGH 9 ObA 191/91, 06.11.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 9 ObA 31/24k, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 44/22x, 09.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 14/19b, 28.03.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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