Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich beim Kauf getäuscht wurde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Diesel-AbgasskandalOGH 4 Ob 204/23p, 25.01.2024
- Die Obergrenze des Geldersatzes bildet aber immer nur der tatsächliche Schaden.OGH 4 Ob 1678/95, 18.12.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 10.
- OGH 9 Ob 111/24z, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 83/24g, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 85/24a, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 172/24s, 08.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 89/24k, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 13/24w, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 139/23i, 23.01.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 100/22z, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.