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Kann ich einen Vergleich anfechten, wenn ich getäuscht wurde?

günstig für Getäuschter betrifft Vertragsparteien, Kläger, Beklagte, Konsumenten
Ja. Auch ein Vergleich kann angefochten werden, wenn Sie durch List oder durch ungerechte und begründete Furcht dazu gebracht wurden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Anfechtungsmöglichkeit nach § 870 ABGB steht auch gegen einen Vergleich offen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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