Kann ich einen Vergleich wegen eines Irrtums rückgängig machen?
günstig für Vergleichspartner betrifft Vertragsparteien, Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Einen Vergleich können Sie wegen eines Irrtums nur anfechten, wenn Sie sich über Umstände geirrt haben, die beide Seiten als feststehend angenommen haben. Gerade jene Punkte, die strittig oder zweifelhaft waren und mit dem Vergleich bereinigt wurden, können Sie nicht mehr aufrollen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Nur ein Irrtum über von den Parteien als feststehend angenommene Umstände, also über die "Vergleichsgrundlage", kann - unter den Voraussetzungen der § 870 ff ABGB - eine Vergleichsanfechtung rechtfertigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der auf einer unrichtigen Grundlage beruhende Vergleich kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von jedem der Streitteile angefochten werden.OGH 1 Ob 24/05v, 24.05.2005
- Ein Irrtum über die Streitpunkte kann im Allgemeinen nicht zur Anfechtung des Vergleichs führen.OGH 3 Ob 280/02a, 21.08.2003
- Es können jedoch nur solche Umstände als unstrittige Vergleichsgrundlage angesehen werden, bei denen auch dem Vertragspartner ersichtlich ist, dass insoweit eine übereinstimmende Ansicht beider Vertragsparteien vorliegt.OGH 8 ObA 58/01i, 30.08.2001
- Für die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung trifft grundsätzlich die Behauptungslast und Beweislast den Anfechtenden.OGH 8 ObA 58/01i, 30.08.2001
- Ein Vergleich kann nicht angefochten werden, wenn ein Partner beim Abschluss über den wahren Sachverhalt geirrt hat (§ 1387 ABGB).OGH 1 Ob 193/98h, 24.11.1998
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Anerkenntnis.OGH 7 Ob 387/97f, 05.05.1998
- Gemeinsamer Irrtum reicht aus.OGH 4 Ob 510/93, 09.03.1993
- Irrtum über jene Umstände, die von beiden Parteien als feststehend angenommen wurden und die sie somit nicht der Streitbereinigung unterwerfen wollten.OGH 1 Ob 1574/92, 09.06.1992
- Auch ein Rechtsirrtum einer Partei berechtigt daher nicht zur Anfechtung eines Vergleiches. Der Irrtum über einen von der Bereinigungswirkung erfassten Streitpunkt (Vergleichspunkt) berechtigt nur bei listiger Irreführung durch den Gegner zur Anfechtung.OGH 9 ObA 116/89, 14.06.1989
- Weiters ist die Anfechtung auch zulässig, wenn der Gegner den Irrtum listig hervorgerufen hat.OGH 8 Ob 229/83, 12.04.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 41.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 18/24f, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 17/17g, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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