Kann ich einen Vergleich wegen eines Irrtums rückgängig machen?
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Ja, aber nur, wenn der Irrtum für den Abschluss des Vergleichs ursächlich war. Hätten Sie den Vergleich auch ohne den Irrtum genauso geschlossen, bleibt er gültig. Ein Irrtum, der auf Ihre Entscheidung keinen Einfluss hatte, zählt nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1961)
Unbeachtlichkeit des Irrtums, der für den Vergleichsabschluß nicht ursächlich war.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016187 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 17/17g, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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