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Kann der Täuschende den Vertrag nachträglich noch retten?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Vertragspartner
Wer jemanden absichtlich getäuscht hat, kann den Vertrag nicht dadurch retten, dass er ihn nachträglich zu jenen Bedingungen gelten lässt, die der Getäuschte ohne Täuschung gewollt hätte. Der Getäuschte muss sich darauf nicht einlassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Hat jemand den anderen durch List irregeführt, kann er das Geschäft nicht dadurch aufrecht erhalten, dass er es so gelten lässt, wie es der Irrende schließen wollte, wenn er nicht getäuscht worden wäre (Rspr. 1929 Nr. 1).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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