Was gilt rechtlich als Täuschung beim Vertragsabschluss?
günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Versicherungsnehmer
Täuschung liegt vor, wenn Ihnen die andere Seite absichtlich falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen verschweigt. Dazu zählt auch, Sie in einem bestehenden Irrtum zu belassen oder Sie darin zu bestärken. Entscheidend ist, dass Sie deshalb den Vertrag geschlossen haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
List ist bewusste Täuschung und immer dann anzunehmen, wenn der Vertragspartner durch vorsätzliche Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen in Irrtum geführt oder in seinem Irrtum belassen oder sogar bestärkt und hiedurch zum Abschluss des angestrebten Vertrags veranlasst wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auskunft des dem VN zuzurechnenden Maklers, dass eine Schadensabwicklung mit dem schadensverursachenden SU oder dessen Haftpflichtversicherers nicht möglich gewesen sei.OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 144/20t, 30.09.2020
- OGH 1 Ob 122/18z, 26.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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