Kann auch das Verschweigen einer Tatsache eine Täuschung sein?
günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Ja. Eine arglistige Täuschung setzt voraus, dass der andere den Irrtum bewusst herbeigeführt oder sogar bezweckt hat. Das kann auch dadurch geschehen, dass er eine gebotene Aufklärung unterlässt und Sie so in Ihrem Irrtum belässt. Dass ein Umstand bloß erkennbar war, genügt dagegen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
List ist bewusste Täuschung (Betrug) und setzt daher ein für die Entstehung des Irrtums vorsätzliches, ja ihn bezweckendes Verhalten des Irreführenden voraus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bloße Erkennbarkeit eines Umstands erreicht die Schwelle des zivilrechtlichen Betrugs im Sinn des § 870 ABGB noch nicht.OGH 6 Ob 244/17a, 28.02.2018
- List im Sinne des § 870 ABGB ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung (Betrug). Der Vertragschließende wird durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen in Irrtum geführt oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen in seinem Irrtum belassen oder bestärkt und dadurch zum Vertragsabschluss bestimmt. Täuschung durch Verschweigen erfordert zudem, dass eine Aufklärungspflicht verletzt wurde, was nach den Anschauungen des redlichen Verkehrs zu beurteilen ist. Dabei kommt es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.OGH 6 Ob 7/06g, 16.02.2006
- Listige Irreführung beim Vertragsabschluss setzt daher in tatsächlicher Hinsicht stets Irreführungsabsicht voraus.OGH 1 Ob 1538/95, 17.10.1995
- Diese kann auch durch Unterlassung der gebotenen Aufklärung erfolgen.OGH 7 Ob 529/91, 04.04.1991
- Hier: List ist die rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung.OGH 7 Ob 722/86, 09.07.1987
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die beim Vertragspartner einen Irrtum hervorruft, der dann für den Vertragsabschluss kausal ist.OGH 3 Ob 541/84, 19.09.1984
- Sie besteht im Regelfall in der bewussten Herbeiführung des Irrtums durch täuschende Erklärungen oder sonstige Verhaltensweisen, die darauf gerichtet sind, dem anderen Teil die Kenntnis des wahren Sachverhaltes zu verschließen.OGH 7 Ob 792/81, 01.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 36.
- OGH 6 Ob 81/25t, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 226/23y, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 137/22s, 21.12.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 2 Ob 222/22v, 13.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 144/20t, 30.09.2020
Im Gesetz
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