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Kann ich eine erzwungene Zahlung trotz besserem Wissen zurückfordern?

günstig für Zahler betrifft Zahler, Arbeitnehmer, Schuldner, Empfänger
Ja. Wer wissentlich etwas zahlt, das er nicht schuldet, bekommt es sonst nicht zurück. Diese Schranke gilt aber nicht, wenn der Empfänger die Leistung ungerechtfertigt erzwungen hat. An die Frage, ob eine Zwangslage vorlag, werden dabei keine so strengen Anforderungen gestellt wie bei der Anfechtung eines Vertrags.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.12.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Beschränkungen des § 1432 ABGB gelten nicht, wenn der Empfänger die Leistung ungerechtfertigt erzwungen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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