Zum Inhalt springen

Bekomme ich Geld zurück, das ich trotz Zweifel bezahlt habe?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsument, Unternehmer
Wer bewusst eine Schuld zahlt, die er nicht hat, kann das Geld nicht zurückfordern. Hatten Sie bloß Zweifel, ist die Rückforderung grundsätzlich möglich. Sie ist aber ausgeschlossen, wenn der Empfänger Ihre Zahlung so verstehen durfte, dass damit der Streit über die Schuld bereinigt sein sollte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 02.09.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

§ 1432 ABGB schließt die Kondiktion aus, wenn der Zahlende bewußt eine Nichtschuld tilgen wollte. Bestehen bloße Zweifel über den Bestand der Schuld, ist die Rückforderung zwar grundsätzlich zulässig, wenn sich der Mangel des Grundes herausstellt, doch gilt dies dann nicht mehr, wenn die Zahlung aus der Sicht des Empfängers dahin verstanden werden durfte, daß die strittige Frage, ob eine Schuld besteht, bereinigt werden sollte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Rückforderung nach Zahlung unter Exekutionsdruck

Ja. Zahlen Sie eine Schuld, die nicht besteht, unter dem Druck einer laufenden Zwangsvollstreckung, können Sie das Geld zurückfordern, auch wenn Sie sich nicht geirrt haben. Dasselbe gilt, wenn der Betrag im Zuge der Vollstreckung eingezogen wurde. Dass Sie sich zugleich mit einer Klage gegen die Exekution wehren, hindert die Rückforderung nicht.

günstig für Schuldner Schuldschein ohne Rechtsgrund

Ein Schuldbekenntnis und ein Zahlungsversprechen wirken nur, wenn dahinter ein Rechtsgrund steht. Geldforderungen ganz ohne Grund gibt es bis auf wenige Ausnahmen wie Wechsel oder Anweisungen nicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückforderung einer Nichtschuld
Vertragsrecht · Zahlung unter Vorbehalt bei Zweifeln
Vertragsrecht · Voraussetzungen der Rückforderung ohne Schuld
Vertragsrecht · Rückforderung einer irrtümlichen Zahlung
Vertragsrecht · Rückforderung einer irrtümlichen Zahlung