Gilt das frühere Urteil über den Weg auch für Käufer?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Grundeigentümer, Käufer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Wurde eine frühere Klage rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen, dass das Recht am Grundstück tatsächlich besteht, muss diesem Recht im neuen Verfahren ohne weitere Beweise stattgegeben werden. Dafür genügt es, dass jeweils die Eigentümer des berechtigten und des belasteten Grundstücks am Verfahren beteiligt sind. Es schadet nicht, wenn die heutigen Eigentümer die Grundstücke erst später erworben haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Der konfessorischen Klage ist ohne weitere Beweisaufnahmen Folge zu geben, wenn eine vorausgegangene Negatorienklage rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen wurde, dass die Servitut tatsächlich bestehe. Hiebei ist Parteienidentität zwischen den beiden Rechtsstreitigkeiten schon dann anzunehmen, wenn nur die jeweiligen Eigentümer des herrschenden und des dienenden Grundstückes als Prozessparteien auftreten, wenn auch die derzeitigen Eigentümer Singularsukzessoren der im Vorprozess aufgetretenen Parteien sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtsordnung nimmt für einen solchen Fall die Möglichkeit unterschiedlicher Ergebnisse in Kauf.OGH 1 Ob 47/17v, 29.03.2017
- Hier war das Bestehen einer konkludent zustande gekommenen Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen den Parteien für den Vorprozess nur Vorfrage. Die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess umfasste nicht die Feststellung, dass die von den dortigen Beklagten und nunmehrigen Klägern behauptete Servitut tatsächlich bestehe und muss daher diese Frage im nunmehr zu beurteilenden Rechtsstreit über die Einverleibung der behaupteten Grunddienstbarkeit (Rechtsgrund, Art und Umfang des Rechts) neu geprüft werden.OGH 1 Ob 47/17v, 29.03.2017
- Ebenso bei Rückziehung der vorangegangenen konfessorischen<br/>Klage unter Anspruchsverzicht für die zu entscheidende<br/>Negatorienklage.OGH 2 Ob 221/56, 06.06.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 47/17v, 29.03.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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