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Gilt das frühere Urteil über den Weg auch für Käufer?

günstig für Wegeberechtigter betrifft Grundeigentümer, Käufer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Wurde eine frühere Klage rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen, dass das Recht am Grundstück tatsächlich besteht, muss diesem Recht im neuen Verfahren ohne weitere Beweise stattgegeben werden. Dafür genügt es, dass jeweils die Eigentümer des berechtigten und des belasteten Grundstücks am Verfahren beteiligt sind. Es schadet nicht, wenn die heutigen Eigentümer die Grundstücke erst später erworben haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Der konfessorischen Klage ist ohne weitere Beweisaufnahmen Folge zu geben, wenn eine vorausgegangene Negatorienklage rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen wurde, dass die Servitut tatsächlich bestehe. Hiebei ist Parteienidentität zwischen den beiden Rechtsstreitigkeiten schon dann anzunehmen, wenn nur die jeweiligen Eigentümer des herrschenden und des dienenden Grundstückes als Prozessparteien auftreten, wenn auch die derzeitigen Eigentümer Singularsukzessoren der im Vorprozess aufgetretenen Parteien sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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