Bindet ein früheres Urteil das Gericht im neuen Prozess?
betrifft Grundeigentümer, Kläger, Beklagte, Nachbarn
Nur wenn eine Klage inhaltlich abgewiesen wurde, weil ein bestimmtes Recht an der Sache tatsächlich besteht, ist das Gericht in einem späteren Verfahren an diese Feststellung gebunden. Wurde dagegen bloß das Begehren abgewiesen, dass an einem Grundstück keine außerbücherlichen Rechte bestehen, ist das Gericht im späteren Verfahren über die Eintragung des Eigentums nicht an die damaligen Feststellungen gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Nur die meritorische Abweisung einer ein bestimmtes dingliches Recht betreffenden Negatorienklage hat die Wirkung, dass bei einer Klage auf Einverleibung dieses dinglichen Rechtes der Richter an die rechtskräftige Feststellung seines Bestehens gebunden ist. Die im Vorprozess erfolgte rechtskräftige Abweisung eines Klagebegehrens, dass an einem Grundstück keine außerbücherlichen Rechte, insbesondere Nutzungsrechte, bestehen, bindet den Richter im folgenden Prozess über eine Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an diesem Grundstück hingegen nicht an die im Vorprozess getroffenen Feststellung, dass der nunmehrige Kläger Eigentum an dem Grundstück ersessen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier war das Bestehen einer konkludent zustande gekommenen Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen den Parteien für den Vorprozess nur Vorfrage. Die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess umfasste nicht die Feststellung, dass die von den dortigen Beklagten und nunmehrigen Klägern behauptete Servitut tatsächlich bestehe und muss daher diese Frage im nunmehr zu beurteilenden Rechtsstreit über die Einverleibung der behaupteten Grunddienstbarkeit (Rechtsgrund, Art und Umfang des Rechts) neu geprüft werden.OGH 1 Ob 47/17v, 29.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 47/17v, 29.03.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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