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Bindet ein früheres Urteil das Gericht im neuen Prozess?

betrifft Grundeigentümer, Kläger, Beklagte, Nachbarn
Nur wenn eine Klage inhaltlich abgewiesen wurde, weil ein bestimmtes Recht an der Sache tatsächlich besteht, ist das Gericht in einem späteren Verfahren an diese Feststellung gebunden. Wurde dagegen bloß das Begehren abgewiesen, dass an einem Grundstück keine außerbücherlichen Rechte bestehen, ist das Gericht im späteren Verfahren über die Eintragung des Eigentums nicht an die damaligen Feststellungen gebunden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Nur die meritorische Abweisung einer ein bestimmtes dingliches Recht betreffenden Negatorienklage hat die Wirkung, dass bei einer Klage auf Einverleibung dieses dinglichen Rechtes der Richter an die rechtskräftige Feststellung seines Bestehens gebunden ist. Die im Vorprozess erfolgte rechtskräftige Abweisung eines Klagebegehrens, dass an einem Grundstück keine außerbücherlichen Rechte, insbesondere Nutzungsrechte, bestehen, bindet den Richter im folgenden Prozess über eine Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an diesem Grundstück hingegen nicht an die im Vorprozess getroffenen Feststellung, dass der nunmehrige Kläger Eigentum an dem Grundstück ersessen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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