Hindert ein Vorkaufsrecht die Auflösung unserer Eigentumsgemeinschaft?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Vorkaufsberechtigter
Nein. Ein Vorkaufsrecht des anderen Hälfteeigentümers steht der Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Versteigerung nicht entgegen. Eine solche Vereinbarung unter Miteigentümern ist im Zweifel nicht so zu verstehen, dass damit der Anspruch auf Auflösung der Gemeinschaft ausgeschlossen sein soll.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Das Vorkaufsrecht des einen Liegenschaftshälfteeigentümers steht der Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung nicht entgegen, weil die Vereinbarung des Vorkaufsrechtes unter den Teilhabern einer Eigentumsgemeinschaft im Zweifel nicht dahin verstanden werden kann, daß dadurch der Anspruch der Teilhaber auf Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufhebung der Gemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum.OGH 5 Ob 138/18g, 28.08.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 152/24z, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 138/18g, 28.08.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Aufhebung der Gemeinschaft trotz Verbot
Eigentum und Grundbuch · Teilungsanspruch trotz Verbot am fremden Anteil
Eigentum und Grundbuch · Wohnrecht und Teilung des Miteigentums
Eigentum und Grundbuch · Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Anteils
Eigentum und Grundbuch · Vorkaufsrecht an Agrargemeinschaftsanteil