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Hindert ein Vorkaufsrecht die Auflösung unserer Eigentumsgemeinschaft?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Vorkaufsberechtigter
Nein. Ein Vorkaufsrecht des anderen Hälfteeigentümers steht der Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Versteigerung nicht entgegen. Eine solche Vereinbarung unter Miteigentümern ist im Zweifel nicht so zu verstehen, dass damit der Anspruch auf Auflösung der Gemeinschaft ausgeschlossen sein soll.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Das Vorkaufsrecht des einen Liegenschaftshälfteeigentümers steht der Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung nicht entgegen, weil die Vereinbarung des Vorkaufsrechtes unter den Teilhabern einer Eigentumsgemeinschaft im Zweifel nicht dahin verstanden werden kann, daß dadurch der Anspruch der Teilhaber auf Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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