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Habe ich auf Unterhalt verzichtet, weil ich jahrelang nichts forderte?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Wenn Sie als geschiedene Ehefrau mehrere Jahre keine Schritte unternommen haben, um den offenen Unterhalt einzutreiben, liegt darin allein kein stillschweigender Verzicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Kein stillschweigender Verzicht der geschiedenen Gattin auf Unterhalt, wenn sie durch mehrere Jahre keine Schritte gegen den Ehegatten unternommen hat, um den unterbliebenen Unterhalt einzutreiben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abgehen von einem Unterhaltsverzicht

Ein Verzicht auf Unterhalt während aufrechter Ehe ist zulässig, wenn Sie Ihren Unterhalt tatsächlich aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Von einer solchen Vereinbarung können Sie grundsätzlich nur abgehen, wenn sich die Einkommens-, Vermögens- oder sonstigen Verhältnisse geändert haben. Dass eine Scheidungsklage eingebracht wird, genügt für sich allein in der Regel nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt für die Vergangenheit nach der Scheidung

Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.

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