Worüber muss ich mich geirrt haben, damit die Anfechtung gelingt?
betrifft Vertragspartner, Prozessparteien, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer
Anfechten können Sie nur, wenn sich Ihr Irrtum auf Umstände bezieht, die beide Seiten beim Abschluss als feststehend und unstrittig angenommen haben. Ein Irrtum über gerade jene Punkte, die mit dem Vergleich bereinigt werden sollten, genügt nicht; das gilt auch für einen Rechtsirrtum. Dass Sie den Irrtum hätten vermeiden können, schadet Ihnen dagegen in der Regel nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Anfechtung eines Vergleiches nach § 1385 ABGB setzt die Geltendmachung eines Irrtums über Umstände voraus, die die Parteien beim Abschluss des Vergleiches als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anfechtung eines angenommenen Abfindungsanbotes.OGH 7 Ob 206/05b, 19.10.2005
- Der auf einer unrichtigen Grundlage beruhende Vergleich kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von jedem der Streitteile angefochten werden.OGH 1 Ob 24/05v, 24.05.2005
- Hier: Beide Parteien legten zur Zeit des Vertragsabschlusses ihren Erklärungen zu Grunde, dass der vom Zivilgeometer herangezogene Straßenvermessungsplan richtig erstellt sei.OGH 1 Ob 24/05v, 24.05.2005
- Hier: Irrtum über Vergleichsgrundlage bejaht.OGH 10 Ob 62/03w, 16.03.2004
- Ein Irrtum über die Streitpunkte kann im Allgemeinen nicht zur Anfechtung des Vergleichs führen.OGH 3 Ob 280/02a, 21.08.2003
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Es können jedoch nur solche Umstände als unstrittige Vergleichsgrundlage angesehen werden, bei denen auch dem Vertragspartner ersichtlich ist, dass insoweit eine übereinstimmende Ansicht beider Vertragsparteien vorliegt.OGH 8 ObA 58/01i, 30.08.2001
- Für die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung trifft grundsätzlich die Behauptungslast und Beweislast den Anfechtenden.OGH 8 ObA 58/01i, 30.08.2001
- Hier: Anerkenntnis.OGH 7 Ob 387/97f, 05.05.1998
- Ob der Irrende den Irrtum vermeiden hätte können, spielt, wie ganz allgemein bei der Irrtumsanfechtung nach §§ 871ff ABGB, in der Regel keine Rolle.OGH 4 Ob 275/97p, 07.10.1997
- Auch ein Rechtsirrtum einer Partei berechtigt daher nicht zur Anfechtung eines Vergleiches. Der Irrtum über einen von der Bereinigungswirkung erfassten Streitpunkt (Vergleichspunkt) berechtigt nur bei listiger Irreführung durch den Gegner zur Anfechtung.OGH 9 ObA 116/89, 14.06.1989
- Die sie daher nicht der Streitbereinigung unterwerfen wollten.OGH 8 Ob 84/87, 15.03.1988
- Auch konstitutives Anerkenntnis.OGH 1 Ob 628/77, 22.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 39.
- OGH 10 ObS 18/24f, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 17/17g, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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