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Zählt es, wenn mich der Vermittler falsch informiert hat?

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Ein Irrtum gilt auch dann als vom anderen verursacht, wenn nicht er selbst, sondern eine Person ihn hervorgerufen hat, die für ihn beim Vertragsabschluss oder bei dessen Vorbereitung tätig war. Ob diese Person Abschlussvollmacht hatte, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

"Durch den anderen Teil veranlasst" ist der Irrtum im Sinne des § 871 ABGB auch dann, wenn er nicht vom Vertragsgegner selbst, sondern von einer Person hervorgerufen wurde, die für den Vertragsgegner bei Vertragsabschluss oder bei dessen Vorbereitung tätig war, zB von einem Agenten, wobei es gleichgültig ist, ob er Abschlussvollmacht hatte oder nicht. RG vom 05.02.1941, VIII 694/39; Veröff: DREvBl 1941/163

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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